Architekten- und Ingenieurrecht
Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Hier geht es um Fragen rund um das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure. Wir kennen uns aus mit sämtlichen Problemen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie mit der Gestaltung und dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen. Wir beraten Sie umfassend.
Architekten tragen im Rahmen eines Bauvorhabens ein hohes Haftungsrisiko. Sowohl Planungsfehler als auch eine mangelhafte Bauüberwachung oder die Überschreitung einer vereinbarten Bausumme können Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten auslösen. Der Bauherr muss sie durchsetzen, der Architekt abwehren. Im Haftungsfall betreuen wir im Auftrag des Versicherers den Architekten oder Ingenieur. Zudem treten wir in baurechtlichen Streitigkeiten als Schlichter auf.