Chemikalienrecht, REACH
Das europäische Chemikalienrecht wird durch die europäische REACH-Verordnung gestaltet. REACH fordert im europäischen und deutschen Chemikalienrecht eine umfassende Bewertung von in Verkehr gebrachten Stoffen durch ihre Hersteller oder Importeure, wenn die Menge eine Tonne pro Jahr überschreitet. Diese müssen die Stoffe daher untersuchen und sie bei der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, ECHA, registrieren lassen. Nach dem Grundsatz „Ohne Daten kein Markt“ dürfen sie andernfalls die Stoffe nicht mehr in Verkehr bringen. Besonders umweltrelevante Stoffe werden außerdem zulassungspflichtig.
Alle Akteure in der Lieferkette haben die Pflicht zur gegenseitigen Information über die Gefährlichkeit der Stoffe und ihre Verwendung.
Wir beraten die dem Chemikalienrecht unterliegenden Unternehmen in allen Fragen der Umsetzung der REACH-Verordnung. Dazu gehören auch die Identifikation der erfassten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die Besonderheiten des Imports und Re-Imports in die EU, die Gestaltung der Verträge mit Alleinvertretern, die Kommunikation gegenüber der ECHA, die Gestaltung von Konsortialverträgen im Substance Information Exchange Forum (SIEF) sowie der Umgang mit anderen Registranten.