ESG und Recht: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht steht regelmäßig nicht im Fokus der Diskussionen rund um ESG (Environmental Social Governance), obwohl soziale Aspekte wichtiger Bestandteil einer ESG-konformen Unternehmensausrichtung sind (das „S“ in ESG). Für die meisten Unternehmen sind die Mitarbeiter:innen das wichtigste „Asset“. Dabei bildet die Gewährung fairer Arbeitsbedingungen nur den selbstverständlichen Mindeststandard. Viele Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen erwarten darüber hinaus, dass sich ihr Arbeitgeber für den Umwelt- und Klimaschutz einsetzt. Die Spanne reicht von allgemeinen Energiesparmaßnahmen, über moderne Arbeits- und Raumkonzepte bis hin zur Förderung klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wir geben Ihnen einen Überblick, was bei der Umsetzung in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu beachten ist, auch mit Blick auf etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Zu einer sozial nachhaltigen Unternehmensführung zählt auch die Einhaltung des seit dem 1. Januar 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Wir erläutern, welche arbeitsrechtlichen Aspekte bei dessen Umsetzung relevant sind, insbesondere mit Blick auf die maßgeblichen Schwellenwerte sowie Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss.
Dienstag, den 09.05.2023: 11.00 bis 12.30 Uhr (via Teams)
Referenten: Dr. Detlef Grimm / Dr. Stefan Freh
Anmeldung über webinare@loschelder.de