Immobilien und Umwelt
Wie wir bauen und Räume gestalten dürfen, beantworten das private Bau- und Immobilienrecht sowie das öffentliche Bau- und Anlagenrecht. Kompetente Antworten auf Rechtsfragen sind für Bauherren, Planer, Generalunternehmer bis hin zum kleinsten Subunternehmer, aber auch für Vermieter und Mieter von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Kein Vorhaben ohne Genehmigungen und Auflagen. Die Nutzung des Bodens und anderer Umweltmedien ist dicht reguliert: vom öffentlichen Baurecht über das Anlagenzulassungsrecht, das Naturschutzrecht, das Altlastenrecht, das Immissionsschutzrecht bis hin zum Wasserrecht. Stoffbezogene Regelungen, zum Beispiel das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Chemikalienrecht, kurz REACH, haben eine immer stärkere regulatorische Wirkung. Die Vorgaben müssen beachtet werden, sonst drohen nicht nur die Beschränkung oder Einstellung eines Vorhabens. Die Unternehmensführung hat zudem mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen.
Besondere Bedeutung hat mittlerweile die umweltrechtliche Compliance erlangt. Sie will sicherstellen, dass umweltrechtliche Vorschriften eingehalten werden, und hilft gleichzeitig, haftungsrechtliche Risiken gegenüber Behörden und Dritten zu vermeiden.