Anlagenzulassung, Immissionsschutz, Emissionshandel
Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Besonders das produzierende Gewerbe ist auf rechtssichere Anlagenzulassungen angewiesen. Herzstück des Anlagenzulassungsrechts ist das Bundesimmissionsschutzrecht, das in der 4. BImSchV die genehmigungsbedürftigen Anlagen festlegt. Wir beraten Sie schon vor der Genehmigung, vor allem bei strategischen Entscheidungen über die Auswahl von Verfahren und Anlagen sowie bei der Durchführung der Verfahren und der anschließenden Prüfung der Genehmigungsentscheidung.
Gern unterstützen wir Ihr Unternehmen auch in Detailfragen des Immissionsschutzrechtes, zum Beispiel bei der Anpassung der betrieblichen Situation an die Anforderungen der TA Luft oder der TA Lärm.
Auch andere Rechtsvorschriften verlangen Anlagenzulassungen. So erfordern Gas- oder Ölpipelines nach Energiewirtschaftsrecht eine Planfeststellung oder Plangenehmigung; Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung, Abgrabungen einer eigenständigen Genehmigung.
Wir begleiten Sie in allen zulassungsrechtlichen Verfahren. Dabei arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Planern zusammen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Position auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Dritten.
In Deutschland nehmen die Betreiber von etwa 1700 Anlagen am Emissionshandel teil. Hierzu zählen vor allem die großen Feuerungsanlagen sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke.
Deren Betreiber müssen für die Emission von Kohlendioxid ein Äquivalent entsprechender Zertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle, kurz DEHSt, abgeben. Wir beraten Sie zum Beispiel in Fragen der Anlagenbestimmung, des Zuteilungsantrags, des Rechtsschutzes gegen Zuteilungsentscheidungen und zu den Möglichkeiten, Zertifikate des Emissionshandels zum Beispiel durch solche aus Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint-Implementation-(JI-)Maßnahmen zu ersetzen.