Umwelthaftungsrecht und Environmental Due Diligence
Haftungsrisiken, die aus der Verletzung umweltrechtlicher Vorgaben oder der Schädigung von Umweltmedien resultieren, sind eng mit umweltrechtlicher Compliance verbunden.
Neben der zivilrechtlichen Haftung, die vor allem durch das Umwelthaftungsgesetz geprägt wird, greift das Umweltschadensgesetz: Es begründet gleichsam in Ausdehnung des Wasserrechts, des Naturschutzrechts und des Bodenschutzrechts eine öffentlich-rechtliche Haftung desjenigen, der einen Umweltschaden herbeiführt. Die Haftung ist verschuldensunabhängig auf die verantwortliche Person ausgerichtet und tritt auch ein, wenn der Umweltschaden durch einen genehmigten Anlagenbetrieb erzeugt wird, zum Beispiel durch die Verunreinigung eines Gewässers im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser auf der Grundlage einer Einleitungserlaubnis.
Wir beraten Sie in allen haftungsrechtlichen Fragen, besonders bei der Durchsetzung oder Abwehr privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Bei Transaktionen kümmern wir uns um die umweltrechtliche Compliance eines Unternehmens. Dies betrifft insbesondere das Anlagenzulassungsrecht, die Grundlage für den rechtssicheren Weiterbetrieb von Produktionsanlagen und etwaige Erweiterungen am Standort. Ebenso wichtig: das Bodenschutzrecht, das Sanierungspflichten für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen begründet. Wir haben umfangreiche Erfahrung beim Ermitteln und Beurteilen umweltrechtlicher Risiken, sei es in Form einer überschlägigen Risikobeurteilung oder einer fundierten Prüfung der umweltrechtlichen Compliance.