Baurecht
Bei Bauvorhaben werden lange vor dem offiziellen Spatenstich die ersten Verträge geschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich, sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Ein Grundstück muss umfassend, also nicht nur rechtlich oder wirtschaftlich, bewertet werden. Das dabei erzielte Ergebnis ist für den Bauherrn die Grundlage für seine weiteren Planungen. Je nach Art und Größe des Vorhabens schließen sich Vertragsabschlüsse mit Projektentwicklern oder sonstigen Planern an.
Auch während der Bauausführung stellen sich für die Beteiligten, gerade bei Großbauvorhaben, viele technische und juristische Fragen. Wir lösen sie praxisgerecht im Rahmen unserer baubegleitenden Rechtsberatung. Unsere Unterstützung ist vielfältig: Wir können zum Beispiel zunächst vertraglich geschuldete Leistungen einfordern und die formellen Voraussetzungen für die Geltendmachung der einschlägigen Rechtsfolgen schaffen. Anschließend vertreten wir Ihr Unternehmen bei der Abwehr von unberechtigten oder bei der Durchsetzung von berechtigten Nachtragsforderungen(Claim-Management). Natürlich beraten wir Sie auch im Rahmen der Abnahme und der Gewährleistung.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen sowohl als Bieter wie als Auftraggeber in allen Stadien einer Vergabe, besonders bei der Ausgestaltung einer Ausschreibung und einer Bewerbung. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Darstellung im Abschnitt „Unternehmen“.