Wasserrecht
Das Wasserrecht ist für viele Industriebetriebe von zentraler Bedeutung. Wasser ist Kühlmedium, Produktionsmittel oder wird zur Reinigung eingesetzt. Daher müssen Sie als Verantwortliche die Abläufe von der Wassergewinnung über den Wassereinsatz bis hin zur Abwasserreinigung und
-entsorgung rechtssicher gestalten. Das ist für viele Betriebe existenziell.
Wir beraten Sie in allen wasserrelevanten Fragen. Dazu gehören die Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren bei der Wassergewinnung, sei es in Form der Grundwasserförderung, der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern oder der Abwasserentsorgung. Zudem unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen, wenn Sie mit Dritten kooperieren.
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind für Unternehmen ein erheblicher Kostenfaktor. So verlangen viele Bundesländer Wasserentnahme-Entgelte für die Wassergewinnung. Wer Abwasser entsorgen will, muss bei der Einleitung in ein Gewässer Abgaben entrichten. Auch bei der Einleitung in eine öffentliche Kanalisation fallen Gebühren an.
Hinzu kommen privatrechtliche Entgelte. Bei Industrieparks zum Beispiel für die Frischwasserversorgung oder die Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage. Doch bei den Wasserentnahme-Entgelten und bei Abwasserabgaben bietet das Gesetz viele Möglichkeiten, die Abgaben zu reduzieren.
Das Wasserrecht reicht darüber hinaus in privatrechtliche Rechtsverhältnisse hinein, zum Beispiel in den Fällen des Contracting bei der Wasserversorgung, der Wasseraufbereitung und der Abwasserentsorgung. Wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir Wege, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten.