Bodenschutzrecht
Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten können nicht nur den Wert von Grundstücken schmälern, sondern darüber hinaus umfangreiche Untersuchungs- und Sanierungspflichten nach sich ziehen.
Wir beraten in allen bodenschutzrechtlichen Belangen. Insbesondere begleiten wir Grundstückseigentümer und potentielle Verursacher schädlicher Bodenveränderungen bei Gefährdungsabschätzungen und Untersuchungsanordnungen sowie bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Wir vertreten gern auch Ihre Interessen gegenüber Behörden oder Privaten, etwa bei der Abwehr von Sanierungsverfügungen oder der Gestaltung von Sanierungsverträgen.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Transaktionsbegleitung, speziell beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken oder bei der Rechtsnachfolge an einem Standort. Wir gestalten die Verträge rechtssicher und achten darauf, dass sie die haftungsrechtlichen Risiken berücksichtigen.