Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Wer ein Gewerbe führt, das Waren produziert, muss seine Abfälle schadlos entsorgen. Eine Herausforderung für Unternehmen. Denn die Abfälle sind ebenso vielfältig wie die hierfür geltenden Vorschriften.
Vor allem das europäische Recht stellt bereits an die Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe zahlreiche Anforderungen. Unternehmen müssen wiederholt schwierige Fragen der Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenerzeugnissen oder zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung klären.
Besondere Anforderungen gelten für bestimmte Abfallströme, wie zum Beispiel Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Altfahrzeuge und Altfahrzeugteile, Altöle, PCB-haltige Abfälle, tierische Nebenprodukte oder Bioabfälle, die in eigenen Rechtsverordnungen geregelt sind.
Wir beraten Sie in allen abfallrechtlichen Fragen, von der Produktgestaltung und der betrieblichen Organisation der Abfallentsorgung über die Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen bis hin zur Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen wie zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen und Deponien sowie Biogas- und Kompostanlagen. Bei Letzteren berücksichtigen wir speziell die bioabfall-, hygiene- und düngemittelrechtlichen Aspekte.
Ferner unterstützen wir Unternehmen nicht nur bei der Umsetzung der aus dem Elektrogesetz folgenden Stoffverbote und der Anforderungen an die Produktkonzeption, sondern auch bei der Registrierung gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, kurz EAR, und der Entsorgung gesammelter Altgeräte.