Öffentliches Baurecht
Ein Bauherr hat viele Pflichten. Zunächst ist entscheidend, ob die Errichtung, Änderung, Nutzung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht übereinstimmt. Aus Gründen des Bestandsschutzes ist es für Unternehmen außerdem von oftmals existenzieller Bedeutung, ob die derzeitige Nutzung verschärften baurechtlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Baurechtliche Satzungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, können in einer frühen Planungsphase gestaltet werden; später müssen sie geprüft und, falls nötig, korrigiert werden. Wir begleiten Sie in solchen Planungsverfahren und vertreten Sie, wenn Bebauungs- und sonstige Fachpläne geprüft werden.
Als Bauherr und Vorhabenträger müssen Sie bedeutende Einzelvorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen erstellen, die ebenfalls gestaltet werden müssen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Pläne und der Abstimmung mit der Kommune. Gern entwerfen wir auch die erforderlichen Durchführungsverträge zwischen Ihnen und der Kommune.