2019
Arbeitsrecht im Baugewerbe – Was Sie als Praktiker wissen müssen
18. September 2019, 17:00 – 18:30 Uhr
Dr. Sebastian Pelzer, Dr. Martin Brock, Arne Gehrke, LL.M. und Farzan Daneshian
Tiefbau, Elektrik, TA, Sanierung u.v.m. – in diesen und vielen weiteren Bereichen sind Unternehmen mit großem Know-how erfolgreich tätig. Know-how wird allerdings nicht nur auf der Baustelle, sondern auch innerhalb Ihres Unternehmens benötigt: Gerade im Bereich des Arbeitsrechts existieren viele Sonderregelungen für das Baugewerbe, die Ihre Personaler und Projektleiter beherrschen müssen. Die folgenden Themen möchten wir Ihnen als „Dauerbrenner“ und rechtzeitig vor der Schlechtwettersaison kurz und praxisnah vorstellen:
- Arbeitsschutz im Baugewerbe: Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber, um die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen?
- Schlechtwetterregelungen: Welche Besonderheiten gelten in den Wintermonaten?
- Fremdpersonaleinsatz: Wie kann der Einsatz von Subunternehmern und Leiharbeitnehmern rechtssicher ausgestaltet werden?
- Berichtenswerte aktuelle Rechtsprechung
For your eyes only!
Neuregelung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
21. Februar 2019, 17:00 – 18:30 Uhr
Dr. Stefan Maaßen, LL.M., Dr. Martin Brock, Dr. Simon Kohm und Dipl.-Inform. Sabine Schreiber-Ehle (aus der bekannten Sachverständigenpraxis Streitz Hoppen & Partner)
Der effektive Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist für die langfristige Sicherung des Erfolgs von Unternehmen zumindest so wichtig wie ein Schutz durch Patente, Designs und Marken.
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2016/943 werden die Vorschriften zum Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen völlig neu gefasst und in einem neuen Gesetz erstmals einheitlich geregelt. Eine der zentralen Neuerungen besteht in der Vorgabe, dass künftig nur solche Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis genießen, die Gegenstand „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“ sind. Ohne entsprechende Maßnahmen kann die Veröffentlichung oder Verwertung von Daten, Dokumenten und sonstiger Unternehmensinterna nicht mittels Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen verfolgt werden. Unternehmen sollten daher die eigene Organisation überprüfen und für die geänderten Anforderungen neu aufstellen.
Wir zeigen Ihnen anhand praktischer Vorschläge, welche Voraussetzungen es rechtlich zu beachten gilt und wie diese technisch und organisatorisch in der IT, in der sonstigen Betriebsorganisation einschließlich der Arbeitsverträge umgesetzt werden können.
Arbeitsrecht 2019 – im Fokus: die „Brückenteilzeit“, erste Erfahrungen mit dem neuen Beschäftigtendatenschutz und aktuelle Rechtsprechung
13. Februar 2019, 17:00 – 18:30 Uhr
Dr. Detlef Grimm, Dr. Martin Brock und Dr. Sebastian Pelzer
Das Arbeitsrecht ist immer in Bewegung. Wir wollen Ihnen – mit dem Fokus auf praktischen Handlungsbedarf – vorstellen
- die neue „Brückenteilzeit“, d.h. das Recht des Arbeitnehmers, nach einer Teilzeitphase zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren;
- erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzrecht, das die Praxis seit Ende Mai 2018 zu beachten hat;
- aktuelle Rechtsprechung, etwa die des EuGH zum Urlaubsrecht.