2013
Neue Grenzen für Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge? – Alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen, 27.11.2013
Dr. Detlef Grimm, Dr. Martin Brock, Dr. Sebastian Pelzer
Die Presseberichte über neue Entwicklungen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge häufen sich. In der Berichterstattung wird jedoch häufig nicht zwischen Relevantem und Unwichtigem differenziert, zwischen grundlegenden neuen Entscheidungen und bloßen Einzelfallurteilen. Wir informieren Sie daher kompetent und klar, welche neuen Regeln zu beachten sind und welche alten Ergebnisse weiterhin Gültigkeit haben. Themen sind u.a.:
Dass Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland stets vorübergehend ist, wollte die Bundesregierung in einer Änderung des AÜG klarstellen. Das BAG hat nun jedoch entschieden, dass die Neuregelung sich nicht in einem unverbindlichen Programmsatz erschöpft, sondern die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung untersagt. Wir stellen Ihnen dar, welche neuen Regeln für den Einsatz von Leiharbeitnehmern gelten und welche Folgen eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung haben kann (z.B. ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher).
Das Bundesarbeitsgericht hat (rückwirkend) wichtige Standardregelungen in Arbeitsverträgen für Leiharbeiter als unwirksam beurteilt. Wir stellen Ihnen dar, welche Folgen das für Entleiher haben kann und welche Gegenmaßnahmen möglich sind.
Die Diskussion über den angeblich missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen intensiviert sich. In der Folge erntet jede gerichtliche Entscheidung zum Thema erhöhte Aufmerksamkeit, wie zuletzt ein Urteil des LAG Baden-Württemberg zu EDV-Fachkräften bei Mercedes. Wir stellen Ihnen die neuesten Entwicklungen dar und zeigen, wie weiterhin Werkverträge rechtswirksam vereinbart werden können.
Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts – Die gesetzlichen Neuerungen zum 01.01.2014 und die Folgen im Steuer- und Arbeitsrecht, 12.09.2013
Dr. Detlef Grimm, WP/StB Hans-Josef Demmer, WP/StB Kai Arnold
„Wer eine Reise unternimmt, der hat was zu erzählen“, so sagt der Volksmund. Dass dies nicht nur für Reisende, sondern auch für Gesetze gilt, möchten wir Ihnen in unserer Informationsveranstaltung zu dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht vorstellen. Nach einer langen Reisezeit und vielen Zwischenstopps ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Anfang 2013 verabschiedet worden und muss ab dem Jahresbeginn 2014 beachtet werden.
Dabei haben die gesetzlichen Neuerungen eine erhebliche Praxisrelevanz. Über steuerrechtliche Themengebiete hinaus fordert das geänderte Reisekostenrecht eine Überprüfung der innerbetrieblichen Prozesse und Vereinbarungen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Das neue Recht stützt sich in einigen Aspekten sogar ganz konkret auf arbeitsvertragliche Regelungen.
Auf unserer Veranstaltung lernen Sie das neue Reisekostenrecht kennen. Ergänzt wird die theoretische Darstellung der ab 2014 geltenden Rechtslage durch konkrete Anwendungsfälle, die das neue Reisekostenrecht praxisnah verdeutlichen. Die betrieblichen Reisekostenregelungen müssen zum Jahreswechsel 2014 an das neue Recht angepasst werden. Ob und welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dabei in Betracht kommen, stellen wir ebenfalls dar.
Internetwerbung und Social Media in der Pharmaindustrie, 09.04.2013
Hans-Georg Hoffmann, Dr. Stefan Maaßen, LL.M., Dr. Thomas Schulte-Beckhausen
Für eine wachsende Zahl von Unternehmen ist es selbstverständlich, eine Internetpräsenz zu betreiben und eigene Seiten und Inhalte bei Facebook, XING oder YouTube zu unterhalten. Der Kontakt mit Kunden soll gefördert, die Informationsbeschaffung erleichtert und das Image als modernes Unternehmen verbessert werden.
Die ohnehin komplizierten rechtlichen Anforderungen im Bereich Social Media und Internet stellen sich für pharmazeutische Unternehmen in verschärfter Form. Das Heilmittelwerbegesetz engt die Möglichkeiten zur Werbung erheblich ein. Die Interaktion mit dem Endkunden ist aufgrund des Ferndiagnoseverbots beschränkt und wirft hinsichtlich der arzneimittelrechtlichen Überwachungspflichten Schwierigkeiten auf.
Unsere Referenten geben einen Überblick über die spezifischen Fragen und Entwicklungstendenzen, die sich für pharmazeutische Unternehmen bei der Nutzung von Internet und Social Media ergeben