2017
Die AÜG-Reform: Das gilt ab April 2017 für Leiharbeit und Werkverträge, 18.01.2017, 16:00 - 18:00 Uhr
Dr. Detlef Grimm, Dr. Martin Brock, Dr. Sebastian Pelzer
Der Deutsche Bundestag hat am 21.10.2016 das Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verabschiedet. Das Gesetz soll zum 01.04.2017 in Kraft treten. Die Unternehmen müssen sich daher rechtzeitig auf die neuen, teilweise grundlegend geänderten Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal – von Leiharbeitnehmern und aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen – einstellen.
Wir erläutern das neue Recht und seine Konsequenzen und zeigen Ihnen, wie Sie den Fremdpersonaleinsatz in der Praxis effizient und rechtssicher gestalten.