Betriebsübergang, Umstrukturierung und Privatisierung
Wer unternehmerisch handelt, muss verändern – das Unternehmen, einzelne Betriebe und Arbeitsprozesse.
Wir beraten Sie in allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen. So klären wir, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder gestaltet werden kann; welche Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen gelten und ob sie geändert werden müssen; welche Tarifverträge bindend sind oder ob ein Tarifvertragswechsel möglich ist. Wir planen und koordinieren auch die unternehmensinternen Vorbereitungsmaßnahmen. Und wir betreuen Ihre Verhandlungen mit Betriebsräten, Personalräten sowie Gewerkschaften über Interessenausgleich und (Tarif-)Sozialplan, wenn nötig auch in der Einigungsstelle.