Beschäftigtendatenschutz und Arbeitsrecht 4.0
Nahezu sämtliche unternehmerische und betriebliche Entscheidungsprozesse sind heutzutage IT-gestützt und werfen datenschutzrechtliche Fragen auf, etwa im Hinblick auf den Zugriff auf dienstliche E-Mail-Accounts bei erlaubter privater Nutzung oder den Datentransfer im Konzern und zu externen Dienstleistern. Neben den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sind umfassende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten, die bei Veränderungen der IT-Struktur erhebliches Verzögerungspotential schaffen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, beim Umgang mit Social Media und helfen Ihnen, mit dem Betriebsrat schnell zu praktikablen Lösungen zu kommen.
Auch die EU-Datenschutzgrundverordnung und der neue § 26 BDSG, die am 25.05.2018 in Kraft getreten sind, machen erhebliche Anpassungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Betriebsvereinbarungen mit IT-Bezug, die an die neue, zwingende Rechtslage angepasst werden müssen. Die Arbeitnehmer müssen transparent und vollständig unterrichtet werden und haben nun weitreichende Individualrechte. Das Management der Bewerberdaten muss neu gestaltet werden. Denn bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder, sondern sogar die Abschöpfung von Unternehmensgewinnen. Wir begleiten Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben effizient und praxistauglich umzusetzen.
Big Data – also die Verfügbarkeit großer digitaler Datenmengen in Echtzeit – verändert die Arbeitswelt fundamental. Man spricht von „Industrie 4.0“ oder „Arbeiten 4.0“: Big Data erlaubt Arbeiten zu jeder Zeit und an jedem Ort. Altbekannte Strukturen – Arbeitsort und (physische) Arbeitsorganisation, die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben – stehen auf dem Prüfstand.
Schließlich begleiten wir Sie bei allen Fragestellungen rund um digitales Recruting und Peopleanalytics.