Know-how-Schutz
Ein Unternehmen lebt von seinem Know-how. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gehören dazu. Wer sie wirksam schützen will, braucht ein umfassendes Konzept, das unterschiedliche rechtliche wie praktische Aspekte berücksichtigt.
Jeder Arbeitgeberwechsel birgt das Risiko der Mitnahme von Know-how. Wir verringern es mit strafbewehrten Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsklauseln in Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Vorständen. Nicht zu vergessen: die Verträge mit Subunternehmern, Lieferanten und Dienstleistern. Auch sie sind entsprechend zu gestalten.
Schließlich sind die Sicherheitsvorkehrungen in der IT und im Gebäude zu prüfen. Sollte jemand unbefugt auf ein Geheimnis zugreifen, muss eine Verwertung durch Dritte möglichst schnell auf dem Wege der einstweiligen Verfügung, notfalls auch mit polizeilicher Hilfe, verhindert werden.
Wir arbeiten als Team von Fachanwälten unterschiedlicher Spezialisierungen zusammen und beraten mittelständische wie größere Unternehmen sowohl bei der Entwicklung von Know-how-Schutzkonzepten als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Fall der unberechtigten Verwendung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Dabei kooperieren wir mit Spezialisten für IT und Sicherheitstechnik. Gern beraten wir Sie, gemeinsam mit Patentanwälten, auch im Vorfeld bei der Frage, ob eine flankierende Absicherung des Know-hows durch die Anmeldung von technischen Schutzrechten sinnvoll und möglich ist.