2018
Managerhaftung und D&O-Versicherung,
22. November 2018, 17:00 – 18:00 Uhr
Dr. Wilfried Rüffer, Dr. Sandra Orlikowski-Wolf, Dr. Martin Empt, LL.M., Dr. Felix Ebbinghaus, LL.M.
Verletzen Geschäftsführer, Vorstände oder andere gesellschaftsrechtliche Organe ihre Pflichten, haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Schon kleine Fehler können Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe verursachen. Für Vorstände und Geschäftsführer ist daher der Schutz durch eine möglichst umfassende D&O-Versicherung essentiell. Bei den Beteiligten bestehen jedoch häufig Missverständnisse über die Funktionsweise der D&O-Versicherung und den Umfang des Deckungsschutzes; Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsbedingungen und Deckungslücken werden nicht richtig eingeschätzt.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Grundsätze der Haftung von Managern in Deutschland und erläutern Strategien zur Haftungsvermeidung. Darauf aufbauend, zeigen wir Ihnen anhand typischer Klauseln aus D&O Versicherungsverträgen und der aktuellen Rechtsprechung, worauf beim Abschluss einer D&O-Versicherung bzw. bei bestehenden D&O-Versicherungen zu achten ist und welche versicherungsrechtlichen Obliegenheiten im Haftungsfall bestehen.
Vergeben ist nicht vergessen
Vergaberecht / Praxiswissen / Update, 31. Januar 2018, 17:00 – 18:30 Uhr
Dr. Thilo Klingbeil, Dr. Mirko Ehrich, Dr. Simon Kohm
Das Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist schwierig, aber beherrschbar. Wernicht bei jedem Fall neu beginnt, sondern systematisch vorgeht, kann kalkuliert, rechtssicherund effizient einkaufen bzw. anbieten. Das gilt für ober- und unterschwellige Vergaben.
In unserer Kompaktveranstaltung stärken wir Ihr praxisbezogenes Grundlagenwissen anhandbekannter Standardprobleme und aktueller Beispiele aus den Bereichen Warenbeschaffung,Bauaufträge und Dienstleistungen. Wir wollen Ihnen zeigen, dass eine gute Vorbereitungund Organisation die Schlüssel für erfolgreiche Vergabeverfahren sind.
Betriebsratswahl 2018: Kehrtwende des Gesetzgebers zum Wahlrecht, 25. Januar 2018, 16:00 – 18:00 Uhr
Dr. Detlef Grimm, Dr. Martin Brock, Dr. Sebastian Pelzer
Vom 01.03.2018 bis 31.05.2018 finden die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Sechs Wochen vorher werden das Wahlausschreiben und die Wählerliste vom Wahlvorstand ausgehangen.
Das Ergebnis hat Einfluss auf das Miteinander im Betrieb. Unternehmen haben daher immer ein Eigeninteresse, dass Wahlvorstände und Betriebsräte die Wahlen ordnungsgemäß durchführen. Der Gesetzgeber hat 2017 die Beteiligung von Leiharbeitnehmern im Betriebsverfassungsrecht generell und auch bei der Betriebsratswahl geändert. Leiharbeitnehmer zählen nun bei der Betriebsratsgröße und der Zahl freigestellter Betriebsratsmitglieder mit und sind, wie bisher, aktiv wahlberechtigt. Moderne Beschäftigungsformen stellen den bisherigen Betriebsbegriff möglichweise in Frage. Die Auswirkungen auf die bevorstehende Betriebsratswahl stellen wir Ihnen ebenso dar wie die Möglichkeiten, in fehlerhafte Wahlen mittels einstweiliger Verfügungen einzugreifen.
Zudem informieren wir Sie über die Grundlagen des Wahlrechts, die notwendigen Maßnahmen während der Wahlen und die Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung der Wahl.