2016
Das neue Datenschutzrecht: Was erwartet Unternehmen durch die EU-Datenschutzgrund-VO?, 01.12.2016, 17:00 - 18:30 Uhr
Dr. Detlef Grimm, Dr. Stefan Maaßen, Dr. Kristina Schreiber, Dr. Simon Kohm
Konzernweite Bündelung von Personaldaten, individuelle App-basierte Kundenwerbung oder
Einsatz von Cookies auf der Firmenhomepage: Das sich ständig wandelnde und vom technologischen
Fortschritt getriebene Datenschutzrecht hält seit Jahren Einzug in alle Unternehmensbereiche.
Ab Mai 2018 drohen zudem hohe Bußgelder durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung.
Wir zeigen Ihnen an Beispielen, wie es gelingt, Geschäftsprozesse in Einklang mit dem neuen
europäischen und deutschen Datenschutzrecht zu gestalten und gleichzeitig die vorhandenen
Spielräume optimal zu nutzen.
Die Stiftung als Nachfolgelösung und als soziales Engagement, 27.10.2016, ab 18:30 Uhr
Prof. Dr. Michael Loschelder, Dr. Andreas Fink, Dr. Eike Cornelius
Stiftungen entstehen aus unterschiedlichen Gründen und werden in verschiedenen Rechtsformen gegründet. In Deutschland gibt es über 21.000 rechtfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts mit einem Vermögen von geschätzt über 70 Mrd. Euro. Sie können als Nachfolgelösung, zur Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit eines Unternehmens, zur Erhaltung des eigenen Lebenswerkes oder zur langfristigen finanziellen Absicherung der Familie dienen, zur Strukturierung des eigenen Vermögens und für soziale oder kulturelle Zwecke.
Die Referenten verfügen über praktische Erfahrungen bei der Gründung sowie in der Führung von Stiftungen und sind zum Teil selbst Vorstände einzelner Gemeinnütziger Stiftungen. Im Rahmen der Vorträge werden rechtliche Fragen der Gründung und die praktische Handhabung der Durchführung von Stiftungen erörtert. Es werden auch Steuervorteile dargestellt und anlagepolitische Fragestellungen erörtert.
Fallstricke und Fehler bei der Verwendung von AGB im B2B-Bereich, 30.06.2016
Dr. Nikolai Wolff, Dr. Sandra Orlikowski-Wolf, Dr. Stefan Maaßen
Einbeziehung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen strengen Voraussetzungen. Das Gestalten wirksamer Klauseln ist jedoch schwierig, weil die Rechtsprechung fast unüberschaubar und selten eindeutig ist. Hinzu kommt, dass unwirksame AGB von Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden können.
Unsere Referenten zeigen Ihnen kompakt und konkret, welche Vertragsklauseln - neben dem bekannten "Kleingedruckten" zu einem Vertrag - dem AGB-Recht unterliegen, wie man AGB wirksam in Verträge einbezieht und typische Fehler insbesondere bei Haftungs- und Verjährungsklauseln vermeidet. Dabei erläutern sie auch die Besonderheiten, die bei der Verwendung von AGB im grenzüberschreitenden Verkehr zu beachten sind. Abschließend erfolgt ein kurzer Überblick zum Risiko der Abmahnung unwirksamer AGB durch Wettbewerber.