Mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluß vom 21. Juli 2006 die Vollziehbarkeit der ersten Genehmigung der Bundesnetzagentur für Stromnetzentgelte bestätigt.
Beschluß des OLG Düsseldorf:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der von Loschelder Rechtsanwälte vertretenen Bundesnetzagentur im Eilverfahren um die erste Entgeltgenehmigung im Strombereich weitestgehend Recht.
Die Antragstellerin Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET) hatte zum 1. November 2005 einen Netzentgeltantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt. Von den beantragten Netzkosten hatte die Bundesnetzagentur insgesamt 18 Prozent nicht anerkannt. Gegen diese Entscheidung richtete sich das Unternehmen mit seinem Eilantrag.
Das OLG Düsseldorf bestätigte die sofortige Vollziehbarkeit der von der Bundesnetzagentur ausgesprochenen Netzentgeltgenehmigung. Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, daß nach summarischer Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung bestehen. Es sei nicht überwiegend wahrscheinlich, daß sich im Hauptsacheverfahren höhere Entgelte für VET ergeben werden. Die deutliche Kürzung der Entgelte bei VET beruht nach dem Gericht auf dem Umstand, daß die bisherigen Entgelte gemessen an den Vorgaben des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) deutlich zu hoch ausfallen. Vor diesem Hintergrund genüge es nicht, einzelne oder mehrere Kostenpositionen der komplexen Entgeltberechnung anzugreifen. Vielmehr müsse das bisher genehmigte Entgelt im Endergebnis unter Berücksichtigung des Saldos aller relevanten Kosten- und Erlöspositionen zu Gunsten des Antragstellers anzuheben sein. Daß sich für das antragstellende Unternehmen aufgrund der Entgeltkürzung eine deutliche Erlösminderung für das Jahr 2006 ergibt, ist nach Auffassung des Gerichts eine Folge der wirtschaftspolitisch notwendigen Preisregulierung im Strombereich, die damit zum Bestandteil des typischen unternehmerischen Risikos eines Netzbetreibers geworden ist. Überhöhte Entgelte zu verhindern, sei gerade Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf zugrunde liegende Entgeltgenehmigung ist die erste Genehmigungsentscheidung der Bundesnetzagentur. Die Genehmigungen der Entgelte für die Nutzung nachgelagerter Netze werden auf dieser Entgeltgenehmigung beruhen.
Zum Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat sich im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2005 entschieden, durch Regulierung wettbewerbliche Bedingungen bei der Netznutzung einzuführen. Im freien Spiel der Kräfte konnten sich bislang solche Bedingungen vor allem deshalb nicht einstellen, da die Energieversorgungsnetze natürliche Monopole sind und daher die Netzbetreiber nicht im Infrastrukturwettbewerb zueinander stehen.
Zentraler Parameter der Netznutzung sind die hierfür vom Netzbetreiber erhobenen Entgelte. Sie sollen auf einem solchen Niveau liegen, wie es sich auch bei effizientem Wettbewerb herausbilden würde. Um dieses Niveau durchzusetzen, hat sich der Gesetzgeber für eine Präventivkontrolle der Entgelte entschieden und sie der Genehmigungspflicht unterworfen. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf bedeutet daher letztlich mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten.