Die Armacell GmbH, ein weltweit führender Anbieter von Dämmstoffen, hat im September 2018 eine einstweilige Verfügung gegen einen Wettbewerber erwirkt, der Dämmplatten mit unzutreffenden Angaben über die Brandverhaltensklasse vertreibt und bewirbt. Das OLG Hamburg hat diese Entscheidung nun mit Urteil vom 20.02.2020 bestätigt (Az. 3 U 165/18).
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