Loschelder für Armacell auch in II. Instanz erfolgreich – Vertrieb falsch gekennzeichneter Dämmplatten bleibt verboten
Die Armacell GmbH, ein weltweit führender Anbieter von Dämmstoffen, hat im September 2018 eine einstweilige Verfügung gegen einen Wettbewerber erwirkt, der Dämmplatten mit unzutreffenden Angaben über die Brandverhaltensklasse vertreibt und bewirbt. Das OLG Hamburg hat diese Entscheidung nun mit Urteil vom 20.02.2020 bestätigt (Az. 3 U 165/18).
Nach der Werbung und den Produktbeschreibungen des Wettbewerbers sollen dessen CE-zertifizierte Dämmstoffplatten im Brandfall die Anforderungen der Brandverhaltensklasse „B“ der einschlägigen EN- bzw. DIN-Normen erfüllen. Eine Reihe von Untersuchungen hatte jedoch gezeigt, dass alle getesteten Produkte tatsächlich nur die Anforderungen der schlechteren Brandverhaltensklassen „C“ oder „D“ erfüllten, also deutlich schneller entflammbar sind. Aus diesem Grund hatte das Landgericht Hamburg im Herbst 2018 den Vertrieb der entsprechenden Dämmstoffe vorläufig verboten.
Das OLG Hamburg hat die landgerichtliche Entscheidung unter Berücksichtigung zahlreicher neuer Einwände des Wettbewerbers nun bestätigt. Dabei hat das OLG insbesondere klargestellt, dass die beworbenen Produkteigenschaften – entgegen der Argumentation des Wettbewerbers – nicht nur im Moment des Inverkehrbringens, sondern dauerhaft vorhanden sein müssen. Entsprechend durfte die Armacell GmbH zur Durchführung der Tests auch normale, im Handel erhältliche Produktproben verwenden.
Mit seiner Entscheidung bestätigt das OLG Hamburg, dass die Rechtmäßigkeit einer CE-Zertifizierung in vollem Umfang im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens überprüft werden kann. Vom Hersteller selbst durchgeführte Tests und die Vorlage formaler, im Rahmen der CE-Zertifizierung vorgesehener Nachweise genügen nicht. Vielmehr muss der Hersteller durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass sämtliche von ihm in den Verkehr gebrachten Produkte tatsächlich dauerhaft die beworbenen Eigenschaften aufweisen.
Die Armacell GmbH wurde vertreten von Dr. Stefan Maaßen, LL.M., und Dr. Patrick Pommerening.