BIEK siegt mit Loschelder vor Bundesverwaltungsgericht:
Briefportoerhöhung 2015 rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat gestern auf die Revision des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK) entschieden: Die Briefportoerhöhung der Deutsche Post AG (DPAG) von 2015 war rechtswidrig (Az. BVerwG 6 C 1.19, Urteil vom 27.05.2020).
Die Bundesnetzagentur hatte 2015 eine Erhöhung der Briefporti der DPAG genehmigt, nachdem zuvor die Bundesregierung die maßgebliche Postentgeltregulierungsverordnung dahingehend geändert hatte, dass der Gewinnzuschlag des regulierten Unternehmens nicht mehr nach dem unternehmerischen Risiko, sondern aus einem Vergleich mit Postdienstleistern in anderen europäischen Ländern zu bestimmen ist. Gemeint ist damit ein Vergleich mit den anderen europäischen Universaldienstleistern, die teilweise noch Monopolisten sind, jedenfalls aber keinem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt sind. Diese Verordnungsänderung sah nun das BVerwG als unwirksam an; sie widerspreche dem gesetzlichen Maßstab der Effizienzkosten. Es folgte damit der Sprungrevision des BIEK gegen eine Entscheidung des VG Köln, mit der dieses die Klage abgewiesen hatte.
Im Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS.
Loschelder berät den Verband seit 2016 umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen des Postsektors. Das Verfahren wurde von den Partnern Dr. Raimund Schütz und Dr. Kristina Schreiber geführt. Beide beraten und vertreten Unternehmen und die öffentliche Hand umfassend in regulierungsrechtlichen Fragen vor allem der Sektoren Medien und Telekommunikation, Energie und Post.