Wettbewerbsrecht
„Dürfen die das?“ Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen stehen auf der Tagesordnung von Unternehmen. In einem härter werdenden Wettbewerb konkurrieren Unternehmen mit immer neuen Produkten und Werbekonzepten um Kunden. Die Grenze zwischen cleverer Idee und wettbewerbswidrigem Handeln wird dabei oft überschritten:
Der Konkurrent empfindet die witzige Werbeaussage als irreführend oder herabsetzend; ein erfolgreiches neues Produkt findet sich bald auch im Angebot der Wettbewerber. Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet muss die Rechtsprechung auf immer neue Gestaltungen reagieren und die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem neu festlegen.
Wir beraten Markenartikler, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Werbeagenturen bereits in der Konzeptionsphase von Kampagnen und Packungsgestaltungen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der ständigen Beobachtung aktueller Tendenzen in der Rechtsprechung können wir mögliche Probleme frühzeitig erkennen und mit unseren Mandanten tragfeste Lösungen entwickeln.
Wir weisen Sie nicht nur auf die Risiken eines Werbekonzeptes hin, sondern zeigen Ihnen auch zulässige Alternativen auf. Das ist für uns selbstverständlich.
Bei unlauteren Aktionen Ihrer Wettbewerber ist entscheidend, dass wir schnell handeln. Daher nehmen wir Ihre Konkurrenten kurzfristig im Wege der Abmahnung und durch einstweilige Verfügung auf Unterlassung in Anspruch und stoppen unzulässige Maßnahmen innerhalb weniger Tage. In Hauptsacheverfahren klären wir Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und setzen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche für Sie durch.