Urheber- und Medienrecht
Wir beraten die Urheber kreativer Leistungen bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Unsere Mandanten sind Schriftsteller, bildende und darstellende Künstler, Fotografen und Werbeagenturen sowie deren wirtschaftliche Partner, wie Verlage, Produktionsgesellschaften oder Sendeunternehmen. Überdies verfügen wir über eine besondere Expertise beim Schutz von Datenbanken gegen die Übernahme von Elementen und andere Formen missbräuchlicher Zugriffe.
Dazu konzipieren und verhandeln wir Verträge über die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte. Sollten Ihre Rechte einmal verletzt sein, zum Beispiel durch Plagiate und Verletzungen von Lizenzverträgen, setzen wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich, auch im Rahmen von Grenzbeschlagnahmeverfahren, durch. Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und beraten Sie ebenso umfassend in allen Fragen des medienbezogenen Titel- und Markenschutzes.