Presse- und Äußerungsrecht
Presse- und Meinungsfreiheit sind hohe Güter, die es zu schützen gilt. Das gilt auch für den Schutz der Persönlichkeit Einzelner oder von Gruppen.
Wir beraten insbesondere Verlage und sonstige Medienunternehmen in diesem Spannungsfeld bereits vor geplanten Veröffentlichungen und überprüfen auch für andere Unternehmen Mitteilungen, die für die Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt sind. Sollten Sie wegen vermeintlich unzulässiger Äußerungen in Anspruch genommen werden, verteidigen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich gegen sämtliche äußerungsrechtliche Ansprüche – Unterlassung, Schadensersatz, Berichtigung, Entschädigung und Gegendarstellung.
Berichtet jemand in unzulässiger Weise über Ihr Unternehmen, verteidigen wir Ihre Rechte schnell und effektiv. Soweit möglich, werden wir versuchen, die unzutreffende Berichterstattung schon vor der medialen Verbreitung (TV, Print, Internet) im Wege der einstweiligen Verfügung zu stoppen. Ergänzend unterstützen wir Sie in Ihrer Kommunikation mit den Medien, falls Ihr Unternehmen mit negativen Schlagzeilen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten droht.