Design
Die äußere Form eines Produkts kann durch die Eintragung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters effizient und mit geringen Kosten gegen Nachahmungen geschützt werden.
Gern prüfen wir für Sie die Schutzfähigkeit neuer Gestaltungen und führen anschließend das Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie für das europäische Geschmacksmuster vor dem EUIPO in Alicante durch.
Sollten Dritte eines Ihrer Geschmacksmuster verletzen, schreiten wir ein und erwirken eine einstweilige Verfügung. In eiligen Fällen, etwa während einer laufenden Messe, ist dies innerhalb weniger Tage oder Stunden möglich. Ferner unterstützen wir Sie dabei, Ihre Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sowie bei weiteren Maßnahmen wie der Vernichtung von Nachahmungen. Zur Bekämpfung des Imports von Plagiaten stellen wir Grenzbeschlagnahmeanträge und arbeiten mit Zoll- und Strafverfolgungsbehörden zusammen.