D&O
Die Beratung zu D&O-Versicherungsverträgen ist aufgrund des Dreiecksverhältnisses zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherten Personen äußerst komplex. Wir verfügen nicht nur über jahrelange versicherungsrechtliche Expertise, sondern auch über umfangreiche gesellschaftsrechtliche Erfahrungen, sodass wir Sie in D&O-Versicherungsfällen sowohl haftungs- als auch deckungsrechtlich umfassend unterstützen können.
Wir beraten und vertreten Versicherer, Unternehmen und versicherte Personen (insbesondere Manager) in Deckungs- und Haftungsverfahren und übernehmen das externe Monitoring für die D&O-Versicherer. Um potentielle Deckungslücken im Schadensfall zu vermeiden, prüfen wir zudem D&O-Versicherungsverträge.