Personenversicherungen
Mit unserer langjährigen versicherungsrechtlichen Expertise unterstützen wir Versicherer, Versicherungsnehmer und Mitversicherte bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Personenversicherungen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten in Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Versicherer beraten wir bei der Abwehr von Deckungsansprüchen.
Zudem übernehmen wir die Prüfung von Versicherungsbedingungen, um Deckungslücken zu vermeiden. Insbesondere ist es bei Gruppenversicherungsverträgen für Unternehmen wichtig, den Umfang des Versicherungsschutzes vorab fachkundig prüfen zu lassen.