Versicherungsrecht
Wir beraten Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherte Personen umfassend in allen Fragen des Versicherungsrechts.
Versicherer beraten wir bei der Abwehr von Deckungs- und Haftungsansprüchen sowie beim Entwurf und der Überarbeitung ihrer Versicherungsbedingungen, insbesondere bei der Anpassung ihrer Bedingungswerke an aktuelle rechtliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen. Versicherungsnehmer und Mitversicherte unterstützen wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Deckungsansprüchen, der Abwehr von Haftungsansprüchen und stehen ihnen beratend zum Umfang des Versicherungsschutzes ihrer Versicherungsverträge zur Vermeidung von Deckungslücken zur Seite.
Bei komplexen Schadensfällen sind oft nicht nur Fragen des Versicherungs- und Haftungsrechts selbst betroffen. Um eine umfassende Beratung unserer Mandanten zu gewährleisten, arbeiten wir bei themenübergreifenden Sachverhalten im Team eng mit unseren Kollegen, wie z.B. aus dem Gesellschaftsrecht, Bau- und Immobilienwirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und öffentlichen Recht zusammen.