Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Wer richtig erbt oder vererbt, erspart sich Streit, Enttäuschungen und Kosten. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Unsere Tätigkeit umfasst vorsorgende erbrechtliche Regelungen, insbesondere die Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge. Ebenso unterstützen wir Sie engagiert und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Falls Sie dies wünschen, üben wird das Amt des Testamentsvollstreckers aus und begleiten Sie dabei, die richtigen Anordnungen zu treffen.
Insbesondere bei der Unternehmensnachfolge ist eine sorgfältige und individuelle Planung unerlässlich. Neben gesellschafts- und erbrechtlichen Fragestellungen spielen häufig auch Aspekte des Familien- und Steuerrechts eine wichtige Rolle: Gesellschaftsverträge, letztwillige Verfügungen und Eheverträge wollen dabei gut aufeinander abgestimmt sein. In Zeiten wachsender internationaler Mobilität sind auch zunehmend Fragen des anwendbaren oder ausländischen Rechts zu klären.
Wir helfen, Ihre Ziele und den darauf resultierenden Gestaltungsbedarf einschließlich möglicher Risiken und Fallstricke zu identifizieren und so Ihre Nachfolge sicher und interessengerecht zu gestalten. Unsere Praxis im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge reicht von der Konzeption interner und externer Nachfolgelösungen über die rechtssichere Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, letztwilligen Verfügungen, Vorsorgevollmachten, Eheverträgen sowie Familienverfassungen bis hin zur Gestaltung von Stiftungslösungen und der laufenden Beratung in Nachfolgefragen.
Dabei arbeiten wir wahlweise mit Ihren steuerlichen Beratern oder mit einem Kooperationspartner aus unserem eigenen Netzwerk zusammen. Dieses umfasst neben Steuerberatern auch Vermögens- und Strategieberater, die wir bei Bedarf flexibel in die Planung einbinden können. Unsere Mitgliedschaft im internationalen Netzwerk TerraLex ermöglicht es uns außerdem, wo notwendig und gewünscht, auch ausländische Berater zu Rate zu ziehen und so relevante Fragen des ausländischen Rechts schnell und kompetent klären zu lassen.