Subventionen und staatliche Beihilfen
Staatliche Förderung gibt es nicht uneingeschränkt. Ob und wem sie gewährt wird, unterliegt vielfältigen Beschränkungen durch europäisches Recht sowie Bundes- und Landesrecht.
Wir beraten Unternehmen dabei, staatliche Beihilfen in Anspruch zu nehmen, und vertreten sie im Fall von Rückforderungen.
Behörden und Verbände unterstützen wir in allen beihilferechtlichen Fragen, besonders bei Änderungen der europäischen Rahmenbedingungen.
Wir haben umfassende Expertise bei der rechtlichen Begleitung, Ausgestaltung und Überprüfung von Subventionssachverhalten, u.a. bei der Überprüfung von Begünstigungen (PIT uvm.), De Minimis-Beihilfen, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Außerdem haben wir uns auf Agrarbeihilfen spezialisiert. Hier beraten wir staatliche Fonds und ihre Durchführungsgesellschaften bei Werbemaßnahmen und sonstiger Förderung mit öffentlichen Mitteln sowie bei der Durchführung von Gemeinschaftsvorhaben mit der Europäischen Kommission.