Franchiserecht
Franchisesysteme sind aus dem heutigen Vertriebsleben nicht mehr wegzudenken. Der Anbieter strebt einen einheitlichen Produktauftritt in einem ganzheitlichen System an, ohne mit untragbaren Kosten und Risiken belastet zu werden. Der Franchisenehmer wiederum kann sein unternehmerisches Können im Rahmen eines etablierten Konzepts vom Start weg beweisen. Wir können für beide etwas tun.
Für Franchisegeber entwerfen wir auf ihre Konzeption ausgerichtete Verträge und klären, falls nötig, kartellrechtliche Fragen. Franchisenehmer beraten wir zu den typischen Vertragsrisiken, etwa bei der Bemessung der Franchisegebühren oder bei der Laufzeit und den Regelungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.