Kartellrecht
Europäisches und deutsches Kartellrecht schützen den freien Wettbewerb. Sie verhindern Monopole und marktmächtige Stellungen einzelner Unternehmen. Doch nur kartellrechtlich unangreifbare Klauseln sichern eine langfristige Zusammenarbeit und bewahren vor Kartellordnungsverfahren.
Wir beraten Unternehmen zu allen im Kartellrecht relevanten Vertragskonstruktionen, wie etwa Exklusivbindungen, Lizenzbeschränkungen, selektiven Vertriebssystemen sowie Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen. Zudem vertreten wir sie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Verträgen und beraten sie bei Belieferungs- und Diskriminierungsfragen.
Daneben unterstützen wir Unternehmen bei der Vorbereitung auf etwaige kartellbehördliche Prüfungen, etwa durch Etablierung bestimmter Abläufe und „Mock Dawn Raids“.
Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden, beraten und vertreten wir Unternehmen in allen Verfahrensstadien einschließlich der Rechtsmittelverfahren.