Pandemiebedingte Messeabsage – LOSCHELDER erfolgreich für Koelnmesse
Landgericht Köln: Kein Schadensersatz wegen Absage der Internationalen Eisenwarenmesse 2020
In einer vielbeachteten Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Köln am 29.04.2021 bestätigt, dass Veranstalter in der Anfangszeit der Corona-Pandemie nicht pflichtwidrig handelten, wenn sie eine Großveranstaltung ohne behördliche Anordnung absagten (Az. 85 O 23/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anfang März 2020 sollte die Internationale Eisenwarenmesse (IEM) in Köln stattfinden. An der Veranstaltung nahmen in den Vorjahren jeweils bis zu 50.000 Personen teil, überwiegend aus dem Ausland (z.B. auch China und Italien). Nachdem das Infektionsgeschehen in Europa und Deutschland im Februar 2020 deutlich an Fahrt gewonnen hatte, sagte die Koelnmesse als Veranstalterin die IEM kurzfristig ab.
Eine Ausstellerin klagte auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen in Höhe von knapp über 200.000 Euro, darunter Stornokosten für Hotels und Eventlocations oder Entgelt für Hostessen. Sie vertrat die Auffassung, dass die Absage ohne Grund und ohne behördliche Anordnung erfolgt sei.
Das Landgericht Köln folgte nun der Argumentation von LOSCHELDER und entschied, dass die Absage der IEM nicht pflichtwidrig war. Es habe ein Fall höherer Gewalt vorgelegen, der vor dem Jahr 2020 nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Koelnmesse habe mit der Absage den höherrangigen Interessen aller Messeteilnehmer gegenüber den rein wirtschaftlichen Interessen teilnahmebereiter Aussteller Rechnung getragen. Als Veranstalterin traf sie eine entsprechende vertragliche Rücksichtnahme- und Schutzpflicht, die sie im relevanten Zeitpunkt nur durch Absage der Veranstaltung erfüllen konnte. Eine zentrale Erwägung bildete der Umstand, dass geeignete Hygienekonzepte oder Kontaktnachverfolgung damals noch unbekannt oder noch nicht hinreichend erprobt waren.
Die Koelnmesse wurde in dem Verfahren von Dr. Martin Empt, LL.M., und Dr. Hans-Georg Schreier, LL.M. vertreten. LOSCHELDER berät die Koelnmesse darüber hinaus seit vielen Jahren in anderen Rechtsbereichen.