LOSCHELDER erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht – Keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen für seit 30 Jahren unveränderte Straße
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.11.2022 (Az. 9 C 9.21) bestätigt, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Heckelsbergplatz in Bonn, dessen Ausbauzustand seit mehr als 30 Jahren unverändert ist, rechtswidrig war. Es wies damit die Revision der Bundesstadt Bonn gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20.04.2021 zurück.
Die Bundesstadt Bonn hatte im Jahr 2017 Erschließungsbeiträge für den Heckelsbergplatz von den Anliegern erhoben. Obwohl an dem Platz seit spätestens 1986 keine Baumaßnahmen mehr durchgeführt wurden, hatte die Bundesstadt Bonn bis dahin keine Beiträge festgesetzt, weil eine schon vor der Errichtung der Straße bestehende Garage in einen geplanten Gehweg hineinragte. Erst 2016 entschied sie sich, die Ausbauplanung an diesen tatsächlichen Zustand anzupassen. Schon das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW hatten in den beiden Vorinstanzen entschieden, dass diese Vorgehensweise gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidungen der Vorinstanzen. In seinem Urteil befasste es sich insbesondere mit zwischenzeitlich in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Vorschriften zur zeitlichen Begrenzung der Beitragserhebungsmöglichkeiten für faktisch hergestellte Erschließungsanlagen und mit dem Begriff der Vorteilslage.
Die Entscheidung ist Teil einer Reihe von Klagen gegen die Bundesstadt Bonn in drei gleichgelagerten Fällen von seit Jahrzehnten unveränderten Erschließungsanlagen, für die Erschließungsbeiträge erhoben werden sollten. In allen 23 Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW bestätigt, mit denen die Erschließungsbeitragsbescheide aufgehoben wurden.
LOSCHELDER vertrat in dem Verfahren eine Gesellschaft der Bonner RENUM-Gruppe, die LOSCHELDER seit vielen Jahren insbesondere im öffentlichen und privaten Baurecht berät. Das Verfahren wurde von Dr. Maike Friedrich, LL.M. und Dr. Philipp Schrage geführt.