Deutschlandradio ist kein kommerzieller Nutzer im Sinne der CC-Lizenz
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 31.10.2014 – 6 U 60/14 entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos auf der Deutschlandradio-Website keine kommerzielle Nutzung im Sinne der „Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0“ (CC-Lizenz) ist.
Dieses Urteil ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts, die ausführlich zur Wirksamkeit und Auslegung einer CC-Lizenz Stellung nimmt. Loschelder, vertreten durch Prof. Dr. Michael Loschelder und Dr. Tanja Dörre, hat Deutschlandradio in diesem Verfahren umfassend beraten und vertreten.
Ein Fotograf hatte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen Deutschlandradio geltend gemacht, da Deutschlandradio einen Beitrag auf seiner Website mit einer Fotografie bebildert hatte, die der Kläger erstellt und auf dem Online-Dienstleistungsportal „Flickr“ veröffentlicht hatte. Der Kläger gestattet Dritten, das Bild zu veröffentlichen und zu verwerten, wenn sie die CC-Lizenz beachten, d.h. nicht kommerziell nutzen.
Die Kernfrage in diesem Rechtsstreit ist daher, ob Deutschlandradio die Fotografie kommerziell oder nicht kommerziell im Sinne der CC-Lizenz genutzt hat. Das LG Köln hatte eine kommerzielle Nutzung bejaht und der Klage stattgegeben, obwohl Deutschlandradio im Rahmen seines öffentlichen Auftrags gehandelt hat und sein Telemedienangebot werbefrei ist. Nur eine „rein private“ Nutzung – so das Landgericht – sei nicht kommerziell. Da diese Auslegung weder den Wortlaut der CC-Lizenz noch die Branchenübung berücksichtigt, hatte Deutschlandradio Berufung eingelegt. Das OLG Köln hat das Urteil des LG Köln im entscheidenden Punkt korrigiert. Der Fotograf habe keinen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, da Deutschlandradio die Fotografie nicht kommerziell genutzt habe. Jedoch hat das OLG Köln einen Unterlassungsanspruch bejaht, da Deutschlandradio das Bild etwas gekürzt hatte. Dies ist nach Auffassung des OLG eine Bearbeitung, die durch die CC – Lizenz nicht abgedeckt sei.
Das Urteil des OLG Köln ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Deutschlandradio als auch der Fotograf können Revision gegen diese Entscheidung einlegen.