Beuys-Werke: VG Bild-Kunst mit Loschelder Rechtsanwälte erfolgreich
Die VG Bild-Kunst, vertreten durch Dr. Michael Loschelder und Dr. Tanja Dörre, hat die Stiftung Museum Schloss Moyland vor dem LG Düsseldorf erfolgreich auf Unterlassung der Ausstellung von 19 bislang unveröffentlichten Schwarz-Weiß-Fotografien des Künstlerfotografen Manfred Tischer in Anspruch genommen.
,Die Fotografien zeigen Szenen der künstlerischen Performance „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“, die Joseph Beuys 1964 in einer Live-Sendung des ZDF darbot. Beuys stellte im Rahmen dieser Aktion u.a. einen Fettwinkel aus Margarine her und malte auf ein Plakat mit Braunkreuz-Farbe und Schokolade die Worte „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“. Das Museum stellte die Fotografien im Mai 2009 aus, ohne die Zustimmung der Witwe des Künstlers, Eva Beuys, einzuholen. Die VG Bild-Kunst, die urheberrechtliche Nutzungsrechte für Eva Beuys wahrnimmt, erwirkte mit Loschelder Rechtsanwälte vor dem LG Düsseldorf zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung und erhob im Juni 2009 Klage, um eine erneute Ausstellung der Fotografien ohne Zustimmung von Eva Beuys zu verhindern. Das LG Düsseldorf hat der Klage mit Urteil vom 29.09.2010 stattgegeben.
Die entscheidende Rechtsfrage in diesem Fall ist, ob die Fotografien urheberrechtlich als Vervielfältigung, Umgestaltung oder freie Benutzung der Beuys-Aktion zu werten sind. Das Gericht teilt die Auffassung der VG Bild-Kunst, die Fotoserie sei eine Umgestaltung der künstlerischen Performance. Tischer habe das Beuys-Werk nicht kopiert, sondern „die Kunstaktion in Form eines dynamischen Prozesses in einen statischen“ verwandelt. Eine freie Benutzung liege nicht vor, denn Tischer habe die Beuys-Aktion nicht nur als Anregung gedient, sondern die Fotografien spiegelten „die tragenden Elemente der Aktion“ wider.
Die Stiftung Museum Schloss Moyland hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.