Technische Baubestimmungen der Länder zum Gebäudetyp E – Erläuterung
Begriff und Funktion
Die Technischen Baubestimmungen der Länder sind normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften, durch die die baupolizeiliche Generalklausel des Bauordnungsrechts (vgl. § 3 MBO) konkretisiert wird. Sie enthalten technische Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen und dienen der Wahrung der grundlegenden Schutzziele des Bauordnungsrechts, namentlich der Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen – auf Musterebene in § 85a der Musterbauordnung (MBO) –, wonach die obersten Bauaufsichtsbehörden die bauaufsichtlichen Anforderungen in den Technischen Baubestimmungen konkretisieren müssen. Die Einführung erfolgt durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes mittels öffentlicher Bekanntmachung, in der Regel als Verwaltungsvorschrift in den Ministerialblättern der Länder. Anders als die allgemein anerkannten Regeln der Technik im zivilrechtlichen Sinne, sind die Technischen Baubestimmungen also schriftlich fixiert.
Grundlagen und Erarbeitungsprozess
Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erarbeitet und veröffentlicht. Die Konkretisierung erfolgt dabei häufig durch Bezugnahme auf technische Regelwerke privater Normgeber, insbesondere DIN-Normen, VDE-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und DVGW-Vorschriften. Die Länder nehmen die beim DIBt geführte Musterliste in Bezug, nehmen jedoch landesspezifische Anpassungen vor.
Einheitlichkeit in den Bundesländern
Die Technischen Baubestimmungen sind nicht in allen Bundesländern identisch. Die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder veröffentlichen in der Regel jährlich, welche Bestimmungen aus der Musterliste tatsächlich in ihrem Land gelten, übernehmen diese jedoch nicht notwendig als Ganzes. Daher kann es vorkommen, dass eine technische Norm in einem Land zu beachten ist, in einem anderen jedoch nicht, sodass die rechtlich zulässige Ausführung desselben Projekts in verschiedenen Ländern im Einzelfall unterschiedlich sein kann.
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Maike Friedrich und das Team Öffentliches Baurecht gerne zur Verfügung