ESG als Compliance-Pflicht
Mit zunehmender Bedeutung der ESG-Themen wachsen auch die Anforderungen an die Geschäftsleiter: Hat sich das Unternehmen entschlossen, bestimmte ESG-Kriterien zu erfüllen, müssen die Geschäftsleiter durch die Implementierung einer geeigneten Organisations- und Kontrollstruktur des Unternehmens dafür sorgen, dass die ESG-Kriterien auch tatsächlich beachtet werden. Es muss sichergestellt sein, dass Hinweise auf Missstände die Geschäftsleitung auch tatsächlich erreichen. Nur dann sind die Geschäftsleiter in der Lage, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und Missstände abzustellen.
In jedem Fall beachtet und implementiert werden müssen die diversen rechtlichen Vorgaben im ESG-Bereich, von regulatorischen über umweltrechtliche bis hin zu datenschutzrechtlichen Vorgaben u.v.m. Eine besonders wichtige neue Pflicht kommt jetzt hinzu: Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern (bzw. ab 2024 mit mindestens 1.000 Mitarbeitern) im Inland zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet. Mit dem LkSG setzt der deutsche Gesetzgeber weltweit Maßstäbe in Sachen Lieferketten-Compliance. Die betroffenen Unternehmen müssen Risiken für Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Lieferketten umfassend identifizieren, Präventionsmaßnahmen implementieren und erkannte Verletzungen abstellen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, eine solche Organisations- und Kontrollstruktur in ihrem Unternehmen zu schaffen. Mit zunehmender rechtlicher Implementierung von ESG-Themen, wie etwa durch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, wachsen zudem auch die persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleiter. Die Geschäftsleiter sind nämlich aufgrund ihrer Compliance-Verantwortung dazu verpflichtet, Hinweisen auf Gesetzesverstöße nachzugehen, sie zu ahnden und dauerhaft abzustellen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, haften sie dem Unternehmen für daraus entstehende Schäden. Stehen Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Raum, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sachverhaltsermittlung, prüfen rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegenüber den Geschäftsleitern und begleiten unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Wir beraten Mandanten unterschiedlicher Branchen zudem bei der Umsetzung der diversen rechtlichen Anforderungen, auch bei der Umsetzung der Pflichten des LkSG – von der Risikoanalyse über die Formulierung der Grundsatzerklärung bis zum Aufbau eines Risikomanagementsystems. Außerdem gestalten wir LkSG-konforme Lieferverträge und verhindern dadurch Haftungsrisiken und behördliche Maßnahmen oder Sanktionen.
Als Ansprechpartner zu all diesen Fragen steht Ihnen unser Team „Unternehmen“ jederzeit zur Verfügung.