Unternehmenskäufe und -verkäufe, Joint Ventures
Die umfassende Beratung von Unternehmen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Fusionen spielt bei uns eine zentrale Rolle. Wir kümmern uns um alles: von der grundlegenden Strukturierung einer Transaktion einschließlich der Durchführung einer ausführlichen Due Diligence über die Verhandlung der Verträge bis zu deren Vollzug. Bei Bedarf stellen wir ein interdisziplinäres Team aus Gesellschaftsrechtlern, Arbeits- und Kartellrechtlern sowie Regulierungsexperten dafür zusammen. Alle Gesellschaftsrechtler unserer Kanzlei haben langjährige Transaktionserfahrung. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir zudem eng mit ausländischen Anwälten zusammen, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten auswählen und deren Arbeit wir koordinieren.
Im internationalen Wettbewerb wird die Fähigkeit, Kooperationen einzugehen und sich neuen Märkten zu öffnen, immer wichtiger. Hier können wir uns auf unsere umfassende Erfahrung bei der Gestaltung von Joint Ventures verlassen, ganz gleich ob es um eine auf einzelne Geschäftsbereiche beschränkte Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen oder um eine Vollfusion selbständiger Gesellschaften geht.