Gesundheitsrecht
Im Gesundheitswesen tätige Unternehmen unterliegen einer Vielzahl hoheitlicher Vorgaben, die sowohl bei der Markteinführung neuer Produkte oder Geschäftsmodelle als auch während des gesamten Marktauftritts zu beachten sind. So sind beim Angebot von Gesundheitsleistungen spezifische Anforderungen, seien es behördliche Erlaubnisse, Vorgaben zur Produktgestaltung oder auch die weitreichenden gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit von Krankenhäusern, Ärzten oder Apothekern, zu beachten. Hinzu treten bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter umfangreiche Vorgaben des Leistungserbringerrechts, die sich auf die Vertragsgestaltung und insbesondere auch auf die Preisbildung auswirken.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei sämtlichen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen und beobachten mit ihnen gemeinsam die stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können.