Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht
Wir sind die Berater für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzunternehmen. Hier geht es meist um die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) und einzelner Spezialgesetze.
Die Aufsicht über Versicherungsunternehmen ist ein komplexes Thema. Dabei kümmern wir uns mit großem Engagement um alle Fragen der Zulassung zum Betrieb und um die laufende Aufsicht des Versicherungsgeschäfts.