Bank- und Finanzdienstleistungsrecht
Das Bank- und Finanzdienstleistungsrecht hat sich tiefgreifend geändert. Verantwortlich sind eine Vielzahl gesetzgeberischer Eingriffe und europäischer Regelungen. Hier gilt es, den Überblick zu bewahren.
Wir beraten sowohl Kreditinstitute als auch große und mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft laufend zu kreditvertraglichen Fragen. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist die anwaltliche Begleitung bei Kreditfinanzierungen, insbesondere Akquisitions-, Immobilien- und Projektfinanzierungen.
Zudem beraten wir verschiedene Finanzdienstleistungsinstitute, insbesondere Leasing-gesellschaften, bei der Finanzierung beweglicher Wirtschaftsgüter im Non-Consumer-Bereich (Asset Finance). Die finanzierten Assets reichen von EDV-Equipment über Software bis zu Eisenbahnwagons. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Finanzdienstleister ist die Beratung von Factoring-Gesellschaften beim Ankauf von Leasingforderungen oder kompletten Leasingportfolios.