Rundfunk
Zu unseren Mandanten gehören seit vielen Jahren Rundfunksender und Anbieter von Telemedien. Wir beraten sie in allen Fragen der Veranstaltung und Verbreitung ihrer Angebote. Dies umfasst die Gründung eines Senders und die Führung des Lizenzverfahrens einschließlich konzentrationsrechtlicher Aspekte ebenso wie aufsichtsrechtliche Verfahren, etwa des Jugendschutzes.
Gern entwerfen und verhandeln wir für Sie auch Verträge über die Lieferung, Zusammenstellung und Verbreitung von Inhalten aller Art. Soweit die Verbreitung hoheitlich reguliert ist, führen wir für Sie die erforderlichen Verfahren auf Zuteilung von terrestrischen Frequenzen und Kabelübertragungskapazität bei den Landesmedienanstalten durch. Wir verhandeln für Sie die Infrastrukturverträge mit Netzbetreibern – Satellit, Terrestrik, Kabel, DSL-Netze und andere. Und wir beraten Sie zu allen Fragen der digitalen Verbreitung von Inhalten, speziell zur Ausgestaltung und Nutzung von technischen Plattformen, etwa Conditional Access und Navigatoren sowie von Programmplattformen.