Digitales Unternehmensrecht
Die digitale Transformation ermöglicht schon jetzt elektronische Anmeldungen und Abfragen beim Handelsregister. Hinzu kommen Bestrebungen, z.B. die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH und UG) zuzulassen, ohne dass die Beteiligten vor einem Gericht, Notar oder einer sonstigen Stelle persönlich erscheinen müssen. Im Wege der Online-Gründung sollen Kapitalgesellschaften zukünftig innerhalb von zehn Arbeitstagen im Handelsregister eingetragen werden können, wodurch sich im Durchschnitt eine erhebliche Zeitersparnis im Vergleich zur bisherigen Analog-Gründung ergibt.
Darüber hinaus wird im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A) künstliche Intelligenz eingesetzt. Die im Rahmen der Due Diligence anfallenden Datenmengen können häufig deutlich schneller und kostengünstiger durchgesehen, kategorisiert und verarbeitet werden, als dies bei der herkömmlichen Durchsicht durch Rechtsanwälte möglich wäre.
Die digitale Transformation hat zudem neue Finanzierungsformen für Unternehmen hervorgebracht. Sie stehen allen Unternehmen offen, sind aber insbesondere bei Start-ups beliebt, die technikerfahren und -affin sind und die sich auf digitalem Weg leichter neue Finanzierungsquellen erschließen können.
Eine interessante Finanzierungsmethode in diesem Bereich ist das Crowdfunding, das es einer Vielzahl von Kleinanlegern ermöglicht, kleine Beträge zur Finanzierung einzelner Unternehmen oder Projekte ihrer Wahl zur Verfügung zu stellen. Der Crowdfunding-Prozess erfolgt üblicherweise vollständig online und ist von vielen regulatorischen Beschränkungen befreit, die bei herkömmlichen Finanzierungen über den Kapitalmarkt zu beachten sind.
Eine weitere neue digitalisierte Finanzierungsform sind sog. Token, die häufig ebenfalls von Kleinanlegern erworben werden. Token treten in einer großen Bandbreite von Ausgestaltungen auf, die von klassischen Unternehmensbeteiligungen über klassische Finanzierungen bis hin zu bloßen Gutscheinen oder auch nur ideellen Werten reichen. Token sind zwar sehr flexibel und können im Grundsatz beliebig ausgestaltet werden. Im konkreten Einzelfall sind jedoch u.U. strenge regulatorische Vorgaben zu beachten. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die geplante Ausgestaltung von Tokens rechtlich prüfen zu lassen.
Schließlich werden Tokens häufig mittels der Blockchain-Technologie als Smart Contracts ausgestaltet. Zwar betrifft dies vordergründig technische Fragen, jedoch ist aus rechtlicher Sicht genau darauf zu achten, dass diese Smart Contracts sorgfältig ausgearbeitet werden und keine Fehler enthalten. Denn die nachträgliche Änderung von Smart Contracts ist kaum möglich.
Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge und des Erbrechts sorgt die digitale Transformation für neue Herausforderungen. So stellen sich bei nicht verkörperten Daten grundlegende Rechtsfragen hinsichtlich Inhaberschaft und Zugang durch Rechtsnachfolger und Erben. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei allen grundlegenden Fragen der Nachfolgeplanung und in akuten Fällen.