Digitale Arbeitswelt
Agile Strukturen / Neue Selbstständigkeit
Die digitale Transformation bringt neue Beschäftigungsformen hervor. So lassen sich Tätigkeiten heute per „Crowdworking“ oder „economy on demand“ über Internetplattformen und Apps gezielt outsourcen. Diese neue Form der Selbstständigkeit birgt aber auch Risiken für die beteiligten Unternehmen. Insbesondere tragen Auftraggeber und Vermittler das Risiko der Scheinselbstständigkeit des vermittelten Dienstleisters. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Schulung der eigenen Mitarbeiter lässt sich dieses Risiko minimieren. Gleiches gilt für die Einführung agiler Strukturen, wie etwa die Projektentwicklung durch Scrum oder andere moderne Organisationsformen. Hier müssen insbesondere die unerwünschten Folgen und Sanktionen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung vermieden und zugleich die Funktionalität der notwendigen Organisation sichergestellt werden. Laufende und agile Veränderungen der Organisation und Führung im Unternehmen begleiten wir individualarbeitsrechtlich und binden die Betriebsräte – vorzugsweise – konsensual ein, um die Veränderungen schnell umzusetzen.
Entgrenzung der Arbeit / New Work
Dank der digitalen Transformation ist es bei vielen Tätigkeiten längst nicht mehr erforderlich, die gesamte Arbeitszeit im Büro zu verbringen. Arbeitnehmer machen daher verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch, zumindest Teile ihrer Arbeitsleistung von Zuhause („Home-Office“) oder unterwegs („Mobile-Office“) zu erbringen. Vermehrt werden hierzu auch private Endgeräte eingesetzt („Bring Your Own Device“). All das kann schnell zu Konflikten mit dem Arbeitszeit- und Datenschutzrecht führen. Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen ebenso wie persönliche und betriebliche Daten. Um dieser Entgrenzung der Arbeit auch in der internen Organisation Rechnung zu tragen, bieten sich beispielsweise „Desk-Sharing“, „Co-Working Spaces“ oder „Open Space“-Modelle an, auch zur Kosteneinsparung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung dieser modernen Arbeitsformen und begleiten Verhandlungen mit dem Betriebsrat, der bei vielen Fragestellungen gesetzlich einzubinden ist (und schon aus Akzeptanzgründen auch eingebunden werden sollte).
Digitale Kompetenzen und Qualifizierung
Die digitale Transformation verändert die Anforderungen an die digitale Kompetenz der Arbeitnehmer. Arbeitsplätze des bisherigen Zuschnitts entfallen, neue Arbeitsplätze entstehen. Konsequenz dessen ist ein großes Bedürfnis an Weiterbildungsmaßnahmen und Requalifizierungen. Dann stellt sich insbesondere die Frage, wer die Kosten für die Maßnahmen zu tragen hat – gerade dann, wenn zu befürchten ist, dass Mitarbeiter mit dem angeeigneten Spezialwissen zur Konkurrenz wechseln könnten. Zu möglichen Modellen der betrieblichen Weiterbildung und der Nutzung von Qualifizierungsbetrieben, die einen Personalabbau vermeiden können, beraten wir Sie gerne.
Future Work
Die digitale Transformation bringt moderne Fertigungsmethoden hervor. Die generative Fertigung, Formen der Mensch-Technik-Interaktion sowie cyber-physische Systeme sind Beispiele für die digitale Fabrik bzw. die Industriearbeit der Zukunft. Die dabei auftretenden Rechtsfragen, von der zivilrechtlichen Ausgestaltung hin bis zum Betriebsverfassungsrecht und zur Durchführung von Betriebsänderungen, begleiten wir durch einen ständigen Abgleich der aktuellen technischen Entwicklungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir sorgen damit für die rechtssichere Begleitung ganzheitlicher Entwicklungsschritte und Innovationen im Umfeld von Arbeit, Mensch, Technik, Verfahren, Wertschöpfungsketten und Produktion.