Digitales Procurement
Bei digitalen Beschaffungssystemen ist eine große Zahl von Akteuren mit verschiedensten Rechtsbeziehungen beteiligt. Es geht zum einen um Projektverträge zur Einrichtung und Pflege solcher Systeme einschließlich SaaS-Anwendungen, Cloud-Lösungen, Betrieb von Rechenzentren, Outsourcing etc. Zum anderen sind die auf das elektronische Geschäft abgestellten Bedingungen zwischen Verkäufern und Einkäufern, mit Zwischenhändlern oder Vermittlern, Finanzdienstleistern u.a. zu regeln.
Dabei ist sorgfältig zu beachten, welche europäischen und deutschen Bestimmungen für B2C- und B2B-Geschäfte bei reiner Online- und bei gemischter Online- und stationärer Abwicklung gelten. Sind öffentliche Auftraggeber beteiligt, gelten die Sonderregeln für den Einsatz elektronischer Mittel nach dem Vergaberecht.