Unser Partner Dr. F. Thilo Klingbeil ist am 12. Februar 2021 nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 61 Jahren verstorben. Sein Tod hat uns sehr getroffen und ist für uns alle ein schwerer Verlust.
Dr. Klingbeil studierte Rechtswissenschaften, politische Wissenschaften und Geschichte an den Universitäten Freiburg, Paris und Bonn, war Referendar in Bonn und Brüssel, Mitarbeiter am völker- und europarechtlichen Lehrstuhl der Universität Bonn und promovierte dort über EU-Beihilferecht. 1992 trat er in die Sozietät Gaedertz ein, deren Partner er 1997 wurde. Mit dem Kölner Standort schloss er sich 2001 der englischen Sozietät Norton Rose an. Zusammen mit acht Partnern gründete er sodann 2002 Loschelder Rechtsanwälte.
Dr. Klingbeil hat über viele Jahrzehnte unermüdlich und mit hoher Energie die Interessen seiner Mandanten wahrgenommen. Im Vergaberecht – auf das er sich früh spezialisiert hatte – beriet er deutsche und internationale Unternehmen zu Auftrags- und Projektvergaben und vertrat sie in Vergabenachprüfungsverfahren. Er beriet Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und IT-Rechts und verfügte zudem über große Erfahrung bei komplexen wirtschaftsrechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Dr. Klingbeil hat regelmäßig Vorträge zu IT- und luftverkehrsrechtlichen Themen gehalten und war Fachautor in Standardwerken zum IT-Recht und Kartellrecht. Er war Co-Chair der Practice-Group Antitrust im weltweiten Anwaltsnetzwerk Terralex sowie Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Thilo Klingbeil war ein glänzender Jurist, herausragender Rechtsanwalt, geduldiger Mentor und leidenschaftlicher Partner unserer Sozietät. Seine Impulse wirken fort. Mit seinem bewundernswerten Arbeitsethos, seinem ausgleichenden Charakter und seiner zuwendenden Persönlichkeit war er für alle, die mit ihm zusammenarbeiten durften, ein Vorbild. Unsere Mandanten und wir verlieren einen hochgeschätzten und fairen Partner und Kollegen, einen feinen Menschen und guten Freund.
Wir werden Thilo Klingbeil sehr vermissen und ihm ein ehrendes und lebendiges Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.