Auswirkungen von Covid-19 – Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Bei den typischen Betriebsunterbrechungsversicherungen, die auf der Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft abgeschlossen werden, besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Betriebsunterbrechung wegen eines Sachschadens erfolgt. Infolge des Corona-Virus werden derzeit aber vielfach Betriebe bzw. einzelne Produktionsbereiche wegen behördlicher Verbote, aus Vorsichtsgründen oder wegen fehlender Lieferungen durch Zulieferer geschlossen bzw. eingestellt. Ursache für den Ertragsausfallschaden ist also in diesen Fällen kein Sachschaden. In aller Regel besteht daher kein Versicherungsschutz über eine reine Betriebsunterbrechungsversicherung. Gleichwohl sollte in jedem Einzelfall anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht.